content-security-policy: font-src 'self'; Repgow - Jurist des Hochmittelalters | Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lokstedt

Eike von Repgow  ( ca. 1180 - 1233 )

Es gibt im Bischofsviertel noch eine weitere Straße, die zwar nicht nach einem mittelalterlichen Bischof benannt ist, aber den Namen eines bekannten mittelalterlichen Juristen trägt, dessen Arbeit teilweise bis in die heutige Zeit nachwirkt. Es handelt sich um den Repgowstieg, eine kleine Straße zwischen der Beethovenallee und der Julius-Vosseler-Straße.

Über das Leben von Eike von Repgow ist wenig bekannt. Er ist vermutlich um 1180 geboren und stammt dem Namen nach aus einem adligen Geschlecht aus der Nähe von Dessau. Gestorben ist er nach 1233. Eike von Repgow war Vasall der Grafen von Mansfeld und hatte außerdem Kontakt zu den Grafen von Anhalt. Es gibt keine Hinweise über eine juristische oder sonstige Ausbildung. Sicher ist, dass er als Zeuge in Rechtsgeschäften und als Schöffe fungierte. Sein Werke, der so genannte Sachsenspiegel, lässt allerdings darauf schließen, dass Repgow eine für seine Zeit überdurchschnittliche, weltliche Bildung besaß, politisch gut informiert und in der Rechtspraxis erfahren war. Zudem verfügte er über gute Latein- und Bibelkenntnisse.

Der Sachsenspiegel selbst ist die zweitälteste erhaltene Sammlung von Gesetzen, die innerhalb der Grenzen des mittelalterlichen Deutschen Reiches oder seiner Teile galten. Er enthält das sächsische Stammesrecht, so wie Repgow es um 1200 vorfand. Seine Niederschrift war langwierig und beschwerlich. Das zuerst in lateinischer Sprache verfasste Rechtsbuch übersetzte Eike von Repgow zwischen 1220 und 1235 auf Burg Falkenstein ins Deutsche. Eike verband dabei hoch- und niederdeutsche Sprachelemente, wodurch der Sachsenspiegel auch eine Dokumentation der mittelalterlichen deutschen Rechtssprache wurde. Repgow beschreibt sein Motiv, die Gesetze zu sammeln, in der Vorrede des Werkes: Er will das ererbte, bewährte Recht sammeln, um es zu stärken. Der Sachsenspiegel soll die Anwendung des Rechts sicherer machen, jenseits individueller Interessen, und die Möglichkeit für Mächtige und Bedürftige bieten, sich auf dieses Recht berufen zu können.
Eike von Repgow unternahm also den ehrgeizigen Versuch, das über einen langen Zeitraum gewachsene Gewohnheitsrecht des sächsischen Raumes zur verbindlichen Quelle der Rechtspraxis zu machen.

Der Sachsenspiegel versprach den rechtlichen Regelungsbedarf der Menschen langfristig abzudecken und wurde deshalb bald nach seinem Erscheinen zur Vorlage weiterer Rechtsbücher: des "Spiegels deutscher Leute" und des "Schwabenspiegels". Er existiert heute in zahlreichen Handschriften, die ihren Weg nicht nur bis an den Niederrhein fanden, sondern im Handgepäck deutscher Siedler sogar bis nach Ostmitteleuropa gelangten. Einzelne Bestimmungen wurden in nord- und ostdeutsche Stadtrechte übernommen, als nachrangige Rechtsquelle blieb der Sachsenspiegel in Sachsen bis 1863, in Anhalt und Thüringen bis 1900 in Kraft.