Spenden

Bei uns können Sie per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder per PayPal spenden. Am einfachsten geht das mit unsrer App. Hier finden Sie auch einige konkrete Spendenzwecke, für die wir aktuell sammeln:

Spendenkonto für Überweisungen

Kontoinhaber:Ev.-Luth. Kirchengemeinde Lokstedt
Bank:  Evangelische Bank eG
IBAN: DE29 5206 0410 1106 4900 26
BIC:    GENODEF1EK1

Bitte geben Sie im Verwendungszweck an, für welchen Zweck Sie spenden. Für allgemeine Spenden schreiben Sie z.B. "Allgemeinde Gemeindearbeit". Sollten Sie eine Spendenbescheinigung benötigen, notieren Sie bitte wie unten angegeben auch Ihre Anschrift im Verwendungszweck.

Spendenbescheinigung

Spenden zugunsten unserer Gemeinde sind in jeder Höhe beim Finanzamt steuerlich absetzbar, weil wir eine Körperschaft im Sinne des § 44a Abs. 4 EStG bzw. § 44a Abs. 7 EStG sind (Freistellungsbescheid vom 22.09.2016 des Finanzamtes für Großunternehmen unter der Ordnungsnummer 2227/000115062876).

Für Spenden bis zu 300,- Euro gilt der Kontoauszug als Zuwendungsbestätigung. Bei Beträgen über 300,- Euro stellen wir gern eine Spendenbescheinigung aus. Bitte geben Sie dafür Ihre Adresse im Verwendungszweck an!

Einzugsermächtigung

Sie möchten uns regelmäßig finanziell unterstützen? Erteilen Sie uns eine Einzugsermächtigung und lassen Sie den gewünschten Betrag monatlich, vierteljährlich oder halbjährig von Ihrem Konto einziehen. Ab einem Betrag von 5€ im Monat.

Einzugsermächtigung erteilen

Eintreten

Sie sind noch kein Kirchenmitglied? Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft und unterstützen Sie gleichzeitig die vielfältige kirchliche Arbeit der Nordkirche. Ein Großteil der Kirchensteuereinnahmen fließt in die Gemeindearbeit vor Ort. Detaillierte Informationen können Sie dem aktuellen Haushaltsplan der Nordkirche entnehmen.

Informationen zum Kircheneintritt

Umgemeinden

Sie wohnen nicht (mehr) in Lokstedt, fühlen sich unserer Gemeinde aber immer noch zugehörig? Dann können Sie sich unserer Gemeinde zuordnen lassen. Mit der sogenannten "Umgemeindung" erhalten Sie das Recht, sich als Gemeindemitglied bei Wahlen und in Gremien einzubringen. Darüber hinaus wird Ihre Zuordnung bei der Haushaltsplanung im Kirchenkreis zugunsten der Kirchengemeinde Lokstedt berücksichtigt.

Umgemeindung beantragen